Wer bei uns wohnt

Das Leben wieder leben lernen

Wer bei uns wohnt

Das Leben wieder leben lernen

Unsere Türen stehen offen

  • für gefährdete, suchtkranke Männer,
  • unabhängig von Nationalität und Religion,
  • die zwischen 18 und 50 Jahre alt sind,
  • die sich von allen legalen und illegalen Suchtmitteln dauerhaft befreien wollen,
  • die bereit sind, ihr Leben zu ändern.

Wohnsituation

Unsere Bewohner wohnen in Zwei- bis Drei-Bett-Zimmern und sind bereit, sich in unsere Gemeinschaft zu integrieren und nach unserem Rhythmus zu leben.
Wir haben feste Tagesabläufe, die unter anderem aus Hausdiensten, Arbeitseinsätzen, gemeinsamen Aktivitäten und Andachten bestehen.
Es gibt einen großen Gemeinschaftsraum, in dem zusammen gekocht, gegessen, geredet und gespielt wird. Neben den eigenen Zimmern können noch ein Fitnessraum und eine Sauna als Rückzugsorte genutzt werden.

Gemeinschaftsraum
Gemeinschaftsraum
Gemeinschaftsraum und Küche
Gemeinschaftsraum und Küche
Fitnessraum
Fitnessraum

Aufenthaltsdauer

Die meisten unserer Bewohner leben für ein Jahr bei uns. Der Aufenthalt kann je nach Situation auch verlängert werden.

Regeln

Wie in jeder Familie gibt es auch bei uns Regeln, die ein friedliches Zusammenleben erst ermöglichen. Hilfesuchenden werden unsere Hausregeln vorher genau erklärt. Nur wer bereit ist, sich an diese zu halten, darf bei uns einziehen.

Einige Regeln zum Beispiel sind:

  • absolutes Nikotin- und Alkoholverbot während der gesamten Aufenthaltsdauer
  • eingeschränkte Nutzung von Mobiltelefon, Fernseher, MP3-Player etc.
  • Teilnahme an Gesprächskreisen und gemeinsamen Aktivitäten
  • eingeschränkter Kontakt zu Familie und Freunden

Wir wollen mit unseren Regeln keinen abschrecken, sondern die Betroffenen wieder nach und nach an ein geordnetes, normales Leben heranführen. Die Regeln klären schon im Vorfeld die Grenzen und vermeiden Konflikte zwischen den oft sehr unterschiedlichen Bewohnern.

Kosten

Die Hilfsbedürftigen ziehen für einen beschränkten Zeitraum bei uns ein und werden auch hier gemeldet. Die meisten von ihnen beziehen Arbeitslosengeld I oder II vom örtlichen Arbeitsamt. Davon zahlt jeder Bewohner einen Beitrag zur Miete und Verpflegung.
Nach Absprache mit dem Betreuer kann das restliche Geld als Taschengeld an den Bewohner ausgezahlt oder zur Begleichung möglicher Schulden verwendet werden.

Möchtest du dein Leben neu beginnen?

Wir helfen dir bei deinem Ausstieg aus Sucht und Kriminalität.
Wenn du in unserer Wohngemeinschaft einziehen möchtest, laden wir dich zunächst zu einem unverbindlichen Gespräch ein. Du lernst uns und unser Haus kennen, wir beantworten deine Fragen und klären alle Bedingungen für einen möglichen Aufenthalt.

Melde dich bei uns!

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